Vorliegend ist aktenkundig, dass die Gemeinde den Bestimmungen betreffend das Mitwirkungsverfahren (öffentliche Planauflage mit der Möglichkeit, Wünsche und Anträge einzureichen; Durchführung einer Orientierungsversammlung mit dem Aufzeigen der Pläne, Berichte und Modelle) sowie der Beschlussfassung (Gemeindeversammlung) nachgekommen ist und dass 106 9 /23 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2003