Rahmennutzungspläne stellen für ein grösseres Gebiet eine Grundordnung auf. Sie legen die zulässigen Nutzungen durch Aufteilung des gesamten Planeinzugsgebietes in verschiedene Nutzungszonen lückenlos fest. Zusammen mit den Bauvorschriften legen die Zonenpläne die nutzungsrechtliche Grundordnung fest. Sondernutzungspläne wiederum beziehen sich demgegenüber auf Teilräume oder Teilaspekte der Grundordnung. Mit Sondernutzungsplänen kann ein bestimmtes, parzellenscharf umgrenztes Gebiet aus der Rahmen- 107 9 /23 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2003