9 /23 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2003 23 Anstoss zur Teilrevision einer Ortsplanung. Projektbezogene Planung. – Der Anstoss zur Teilrevision einer Ortsplanung kann ohne weiteres auch von Privaten ausgehen (E. 2). – Eine projektbezogene Planung auf Stufe Grundordnung ist zulässig, sofern sie sachlich begründet ist und vor dem Grundsatz der Planbeständigkeit im Sinne von Art. 21 RPG sowie dem Verhältnismässigkeitsprinzip standhält (E. 3).