singoli fondi deciso dal popolo (cons. 4). Ortsplanungsrevision. Rechtliches Gehör der Eigentümer von einzelnen Grundstücken bezüglich Sistierung des regierungsrätlichen Genehmigungs- und Beschwerdeverfahrens. Dem Volkswillen widersprechende Anträge des Gemeindevorstandes. – Wenn die Regierung auf Antrag eines Gemeindevorstandes beabsichtigt, das laufende Genehmigungs- und Beschwerdeverfahren bezüglich einzelner Grundstücke zu sistieren, hat sie die betroffenen Eigentümer in Beachtung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs vorgängig anzuhören (E.3).