Erwägungen: 1. Hauptthema des Rekurses bildet die Frage, ob der Rekurrent die Voraussetzungen für den Anspruch auf Befreiung von der Grundstückgewinnsteuer erfüllt. Dieser Anspruch setzt gemäss Art. 44 Abs. 1 lit. a StG voraus, dass der Erlös aus der Veräusserung der am Wohnsitz dauernd selbstbewohnten Erstliegenschaft innert zweier Jahre zum Erwerb eines in der Schweiz liegenden Ersatzgrundstückes mit gleicher Verwendung benützt wird.