durch Revision von Art. 18 Abs. 1 StG angeschlossen. Auf den 1. Januar 2001 wurde sodann das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) für die Kantone verbindlich. Art. 8 Abs. 1 StHG sieht für die Einkommenssteuer Selbständigerwerbender ebenfalls die Präponderanzmethode vor. Dagegen enthält das StHG für die Nachlassoder Erbschaftssteuern der Kantone keine Regelung. Dieser Bereich wurde vom Gesetzgeber vom Regelungsbereich des StHG ausgeklammert (Reich in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I/1, Vorbemerkungen zu Art. 1/2 StHG N 32). Der Bund darf dort nicht harmonisierend tätig werden.