Das Gesetz verlangt deshalb ein unmittelbares Dienen der Liegenschaft für den Geschäftsbetrieb. Dies bedeutet, dass die Liegenschaft den Betrieb des Geschäftes geradezu ermöglicht, also unerlässlich dafür ist (Richner/Frei, Kommentar zum Zürcher 79 7/16 Steuern PVG 2003