Die Präponderanzmethode demgegenüber nimmt die Zuordnung aufgrund der überwiegenden Nutzungsart vor. Unter dem Bundesratsbeschluss über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt) galt für die Einkommensbesteuerung Selbständigerwerbender praxisgemäss die Wertzerlegungsmethode (Art. 21 Abs. 1 Iit. d BdBSt; H. Masshardt, Kommentar zur direkten Bundessteuer, 2. A., Zürich 1985, N 121 zu Art. 21 BdBSt), der sich auch die Kantone angeschlossen hatten. Durch Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) per 1. Januar 1995 erfolgte mit Art. 18 Abs. 1 für die Einkommenssteuer des Bundes der Wechsel zur Präponderanzmethode.