7/16 Steuern PVG 2003 16 Nachlasssteuer. Steuerharmonisierung. Präponderanz- oder Wertzerlegungsmethode. – Das Steuerharmonisierungsgesetz gilt nicht für die Nachlasssteuer; die Kantone sind daher frei, nach welcher Methode sie den Nachlass bewerten wollen (E.1). – Bei der Nachlasssteuer ist die Wertzerlegungsmethode anwendbar; nur unmittelbar dem Geschäftsbetrieb dienende Liegenschaften dürfen zum Ertragswert besteu- ert werden (E. 2).