Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den ordentlichen Gewinnen um kontinuierlich fliessende und kurzfristige Einkommensbestandteile, die mehr oder weniger zuverlässig einer bestimmten Periode zugeordnet werden können. Sie sind eher auf den Einsatz von Arbeit und die wertschöpferische Betriebstätigkeit als auf einen konjunkturell oder marktmässig bedingten Preisanstieg von Wirtschaftsgütern zurückzuführen (vgl. Reich, Die Realisation stiller Reserven im Bilanzsteuerrecht, Zürich 1983, S. 59–63; Höhn/ Waldburger, Steuerrecht, Bd. II, 9. Aufl., Bern 2002, § 46 S. 321 ff.; dieselben, Bd. I, § 14 S. 315 ff.).