Erwägungen: 1. Im vorliegenden Verfahren ist zu prüfen, ob die in Art. 158 Abs. 1 StG genannten Voraussetzungen für den Erlass einer Sicherstellungsverfügung erfüllt seien. Art. 158 Abs. 1 StG orientiert sich an Art. 169 Abs. 1 DBG und verlangt das Vorliegen eines Sicherstellungsgrundes sowie die provisorische und vorfrageweise Prüfung, ob eine Steuerschuld bestehe. Die materielle Abklärung der Steuerpflicht und die Festsetzung der Abgabe bleiben jedoch dem Hauptverfahren in der Steuersache überlassen. Sicherstellungsgründe im Sinne von Art.