7/13 Steuern PVG 2003 13 Kantonssteuern. Anfechtbarkeit und Überprüfbarkeit von Pfandrechtsverfügungen (Praxisänderung). – Der vom gesetzlichen Pfandrecht belastete Eigentümer kann eine Pfandrechtsverfügung ungeachtet des Verhaltens des Steuerpflichtigen vollumfänglich anfechten und es ist ihm volle Akteneinsicht zu gewähren.