die Regierung dazu aus, die Steuerpflicht für den Verkauf einer Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft solle klarer geregelt werden. Das interkantonale Steuerrecht weise die Steuerhoheit für den aus dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft resultierenden Gewinn dem Liegenschaftenkanton zu. Das geltende Steuergesetz kenne keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Besteuerung dieser Gewinne. Diese solle durch die Übernahme der Regelung des StHG und eine nähere Definition in der Verordnung geschaffen werden (Art.