7/10 Steuern PVG 2003 10 Kantonssteuern. Steuerpflicht einer ausserkantonalen Unternehmung für beschränkte dingliche Rechte in Graubünden. – Juristische Personen sind für ihnen an Liegenschaften im Kanton eingeräumte beschränkte dingliche Rechte beschränkt steuerpflichtig; davon wird auch aus Grün- den der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht abgewichen.