versicherte Person, sofern sie mit einem Entscheid des Versicherers nicht einverstanden ist, verlangen, dass dieser innerhalb von 30 Tagen eine schriftlich begründete Verfügung ausstellt. Die Beschwerdeführerin ersuchte am 27. Oktober 2000 um Erlass einer solchen Verfügung, da sie mit der ihr durch Schreiben vom 5. Oktober 2000 angekündigten Leistungseinstellung per 1. August 2000 nicht einverstanden war. Die Versicherung hätte es in der Hand gehabt, die Verfügung umgehend zu erlassen und die Leistungen entsprechend früher einzustellen.