Der Hausarzt Dr. X. bestätigte eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis zum 5. März 2000 und eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit anschliessend bis zum 19. April 2000. Der Vertrauensarzt Dr. Z. bestätigte diese Beurteilung mit Bericht vom 18. Mai 2001. Zu diesem Schluss kam er nach Einsicht in die Unterlagen und nach Gesprächen mit Dr. U. und Hausarzt Dr. X. Das Ergebnis entspricht den Erfahrungen bei einem ordentlichen Heilungsprozess, wie er hier aufgrund des komplikationslosen Verlaufes erfolgt ist. Die abweichenden Angaben von Dr. Y. sind nicht begründet. Auf wiederholte schriftliche und mündliche Anfragen beider Vertrauensärzte liess er sich überhaupt nicht vernehmen.