Der zweite Hausarzt, Dr. Y., bescheinigte eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit, ohne jedoch eine medizinische Begründung dazu abzugeben oder die seitens der Vertrauensärzte gestellten Fragen zu beantworten. Die operierenden und die behandelnden Spitalärzte berichten übereinstimmend von einer komplikationsfreien Operation und einem problemlosen peri- und postoperativen Verlauf. Der Versicherte konnte am 11. Februar 2000 das Spital unter der Auflage verlassen, während 6 Wochen das Heben schwerer Lasten zu vermeiden. Der Hausarzt Dr. X. bestätigte eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bis zum 5. März 2000 und eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit anschliessend bis zum 19. April 2000.