Die Auskünfte des Arztes bilden eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Aufgabe des Arztes ist es, den Gesundheitszustand zu beurteilen und dazu Stellung zu nehmen, in welchem Umfang die versicherte Person arbeitsunfähig ist. Für den Beweiswert eines Arztberichts ist entscheidend, ob er für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, auch die ge- 45 6/8 Sozialversicherung PVG 2002