Die Rechtsvertreterin verlangte mit Schreiben vom 5. November 2001 den Erlass einer anfechtbaren Verfügung. Nach erfolgtem Einspracheverfahren verfügte die Beschwerdegegnerin am 30. Januar 2002, ab dem 20. April 2000 keine weiteren Taggelder auszurichten. 4. Gegen diese Verfügung erhoben die A. AG und B. am 28. Februar 2002 Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Ausrichtung von Krankentaggeldern für die Zeit vom 20. April bis 4. Oktober 2000.