3. Mit Schreiben vom 13. Juli 2001 forderte die Rechtsvertreterin des Versicherten und dessen Arbeitgeberin die Kasse zur Auszahlung weiterer Taggelder für die Zeit vom 20. April bis 4. Oktober 2000 auf. Der Vertrauensarzt Dr. V. unterbreitete hierauf Dr. Y. am 18. Juli 2001 eine erneute vertrauensärztliche Anfrage. Namentlich erkundigte er sich nach dem Grund der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, nach anderen Diagnosen und nach weiteren Behandlungen und Abklärungen. Diese Anfrage blieb erneut unbeantwortet. Die Rechtsvertreterin verlangte mit Schreiben vom 5. November 2001 den Erlass einer anfechtbaren Verfügung.