Andere als krankheitsbedingte Ursachen können aber weitgehend ausgeschlossen werden. Wäre, wie dies die Beschwerdegegnerin behauptet, eine mangelhafte Erziehungssituation die Ursache für den Erziehungsrückstand und die Intelligenzstörung gewesen, so hätten die beiden Geschwister des Beschwerdeführers nicht ohne Probleme Schule und Lehre absolvieren können. Gegen eine mangelhafte Erziehungssituation spricht auch die Tatsache, dass es dem Beschwerdeführer nie am Willen und an der Bereitschaft gefehlt hat, das Beste aus seiner Situation zu machen («williger und zuverlässiger junger Mann»; IV-Berufsberater 1998).