massiver Entwicklungsrückstand, welcher während der ganzen Schul- und Ausbildungszeit nicht aufgeholt werden konnte. Im Alter von 7 Jahren wurde der Beschwerdeführer als eher unintelligentes, in seiner Entwicklung vernachlässigtes Kind mit teilweise autistischen Zügen beurteilt; es wurde eine Intelligenzstörung diagnostiziert. Als Erwachsener erscheint er «in leichtem bis mässigem Grad geistig behindert», es liegt eine Intelligenzstörung vor und es «bestehen erhebliche Defizite, die seinen Einsatz im freien Arbeitsmarkt erschweren».