7 Invalidenversicherung. Frühinvalidität. Ermittlung des Invaliditätsgrades bei Versicherten ohne zureichende berufli- che Kenntnisse. —Bei Vorliegen einer Frühinvalidität auf Grund auch eines nachgewiesenen Geburtsgebrechens sind eine Maureranlehre ohne Berufserfolg und eine Teilumschulung zum Küchengehilfen als nicht zureichende Ausbildung i.S. von Art. 26 IVV zu betrachten und der Invaliditätsgrad ist nach dieser Bestimmung zu berechnen.