Zunächst fällt auf, dass die der X.-AG vom Kanton gemäss Vereinbarung vom 11. August 2000 zu entrichtenden Stallungskosten mit Fr. 30.– pro Tag und Tier 3,5 mal höher sind als es die Futtergeldnormen des Schweizerischen Bauernverbandes vorsehen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass der effektive Aufwand für eine Stallung in Y. wohl beträchtlich höher ist als bei einer Unterbringung des Tierbestandes bei einem anderen Bauern, so ist doch der vom Veterinäramt mit der X.-AG vereinbarte Ansatz von einer branchenüblichen Kostenregelung derart weit entfernt, dass er nicht vollumfänglich dem Rekurrenten belastet werden kann.