Dazu zählt auch der Rahmen für die prozentuale Aufteilung der Kontingente zwischen Händlern und Beherbergern. Im Sinne dieser Erwägungen ist der Rekurs gutzuheissen. A 02 12 Urteil vom 12. Dezember 2002 Dagegen an das Bundesgericht erhobene staatsrechtliche Beschwerde noch hängig. 33