schon daran, dass vom ganzen Zigarettenkontingent nur ca. zwei Drittel direkt an die Konsumenten verkauft wurden. Mit einem Drittel des Kontingentes, also mit mehr als 13 Mio. Stück Zigaretten fand somit ein schwunghafter Kontingentshandel statt. Dies widerspricht in hohem Masse den soeben umschriebenen Grundsätzen für eine verfassungsgemässe Kontingentsordnung. Die Gemeinde wird daher für die künftigenVerteilungen eine Regelung suchen müssen, welche den erwähnten Grundsätzen gerecht wird und insbesondere den Kontingentshandel auf ein Minimum beschränkt.