Allerdings ist der Bundesgesetzgeber dem Bundesrat schlussendlich bekanntlich weder hinsichtlich der Mehrwertsteuer noch hinsichtlich der Mineralölsteuer gefolgt. Die vorstehenden Ausführungen zeigen jedoch, dass die Beibehaltung des Zollfreistatutes wirtschaftlich kaum mehr gerechtfertigt werden kann und rechtlich auf eine mit der Rechtsgleichheit und mit dem Gebot wettbewerbsneutralen Verhaltens des Staates nur noch schwer zu vereinbarende Privilegierung hin- 31 4/4 Konzessionen und Bewilligungen PVG 2002