Die rechtlich ausschlaggebende Verschiedenheit zwischen der Polizeibewilligung und dem Einzelkontingent besteht darin, dass Polizeierlaubnisse einer unbestimmten Vielzahl von Personen erteilt werden können, nämlich all jenen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Gewerbeerlaubnisse werden unabhängig davon erteilt, ob der Erwerbszweig ein Auskommen bietet oder bereits überfüllt ist, die Führer- und Fahrzeugausweise unbesehen, ob auf den Strassen zeitweise ein Verkehrschaos herrscht (vgl. Gygi, Verwaltungsrecht, S. 183 f.). Demgegenüber kann nur ein beschränkter Kreis von Bewerbern Kontingente erlangen. Kontingentierungen kommen hauptsächlich