ausläuft. Hinzu kommt, dass es auch gesundheitspolitisch äusserst fragwürdig ist, die Abgabe von gewissermassen staatlich verbilligten Rauchwaren zuzulassen. Zu denken ist in diesem Zusammenhang an den Jugendschutz sowie die Bestrebungen des Bundes, den Zigarettenkonsum durch die Erhöhung der darauf lastenden Abgaben einzudämmen. 4. a) Mit Blick auf die obigen Darlegungen ist im Folgenden zu prüfen, ob es der Gemeinde mit ihrer Kontingentsordnung gelungen ist, einen sachlich haltbaren Ausgleich unter den verschiedenen Interessengegensätzen herbeizuführen. Dies kann nur teilweise bejaht werden.