Sie wurden bisher alle abgelehnt. In seiner Botschaft zum Mineralölsteuergesetz führte der Bundesrat aus, unter dem Aspekt der Gleichbehandlung vergleichbarer Grenzgebiete (Art. 4 aBV) falle es den Bundesbehörden zunehmend schwerer, dem Zollausschlussgebiet Samnaun/Sampuoir ein gesondertes Privileg zu erhalten, nachdem die Gründe für die Privilegierung nicht mehr bestünden. Die Aufhebung des Zollausschlusses dränge sich von daher auf (vgl. BBl 1995 III 143 f.). Anlässlich der Beratung des Entwurfs zu einem Mehrwertsteuergesetz teilte der Nationalrat diese Einschätzung und fand somit desgleichen, dass diese Sonderbehandlung nicht mehr gerechtfertigt sei; er strich daher Art. 3 Abs. 2