Der Bundesrat hielt damals in seiner Begründung fest, dass beide Hochtäler fast ausschliesslich auf den Verkehr mit Österreich angewiesen seien, dass der Bezug von Waren aus der Schweiz wegen der schlechten Erschliessung zu kostspielig sei und dass die Ausgaben für das Zollamt Compatsch die Zollerträgnisse aufwögen. Die starke wirtschaftliche Entwicklung, die in der Folge im Zollausschlussgebiet stattfand, führte dazu, dass sich die Bundesbehörden wiederholt mit Gesuchen anderer Grenzregionen um die Gewährung des Zollfreistatus befassen mussten. Sie wurden bisher alle abgelehnt.