Kollegialbehörde noch grundsätzlich deren einzelne Mitglieder. Im Gegensatz zu Richtern und Gerichten sind die politischen Behörden (wie im Besonderen Kantonsregierungen, Gemeindeexekutiven usw.) aufgrund ihres Amtes nicht allein zur neutralen Rechtsanwendung oder Streitentscheidung berufen, sondern haben kumulativ verschiedene Funktionen zu erfüllen. Sie tragen zugleich eine besondere Verantwortung für die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Die der Behörde gesetzlich zugeteilten Funktionen müssen insbesondere bei der Beurteilung der Tragweite von früher gemachten Äusserungen oder Stellungnahmen zur Sache berücksichtigt werden.