Die Grundlagen für das bestehende Werk seien nämlich im Projekt März 1953 konkretisiert worden. Es sei der klare Wille der Parteien gewesen, sämtliche Konzessionen aufeinander abzustimmen. Dies sei in der Genehmigung von 1964 erfolgt. Die Genehmigung vom 30. Dezember 1964 habe nicht lediglich die Konzessionsübertragungen und die Harmonisierung der Verleihungen zum Gegenstand gehabt. Vielmehr seien ein neuer Nutzungsumfang, Projektänderungen und veränderte wirtschaftliche Leistungen der Konzessionärin genehmigt worden.