Letzteres ist zwar zutreffend, ändert aber nichts daran, dass jede einzelne Konzessionsgemeinde ein schützenswertes Interesse an der Feststellung des Rückkaufszeitpunktes hat. Gerade weil das Rückkaufsrecht allen Gemeinden gemeinsam zusteht, ist es für jede Gemeinde unerlässlich zu wissen, wann der Rückkaufszeitpunkt gekommen ist, da einerseits nur so der innerkommunale Willensbildungsprozess seriös vorbereitet und durchgeführt werden kann und es andrerseits auf der Hand liegt, dass auch zwischen den beteiligten Konzessionsgemeinden Verhandlungen darüber stattfinden, ob das Rückkaufsrecht ausgeübt werden solle oder nicht, und es auch dafür der Kenntnis des Rückkaufszeitpunktes bedarf.