(unüberbautes Land) bis höchstens Fr. 250.–/m2 (Parz. 246 mit Dreifamilienhaus) auf eine massiv übersetzte Bodenbewertung schlossen, kann dem schon deshalb nicht zugestimmt werden, weil nicht einfach auf den Verkehrswert der dortigen Grundstücke abgestellt werden kann. Wie die sachkundige Kommission bereits im Perimeterentscheid vom 15. Februar 2001 (vgl. Ziff. 8) eingehend erklärte, konnte der Wert der begünstigten Grundstücke – um das Verfahren abschliessen zu können – nur anhand der tatsächlich erschlossenen Baulandfläche aussagekräftig erfasst werden.