satzwahl des im Herbst 1996 verstorbenen Präsidenten nicht ordnungsgemäss erfolgt sei. Abgesehen davon, dass der nachfolgende Präsident schon im Regierungsbeschluss von 1993 als Stellvertreter vorgesehen war, erfolgte auch die Ersatzwahl im Januar 1997 mit der erforderlichen Zustimmung der Behörden, worüber alle Beteiligten – einschliesslich der Rekurrenten – mit Rundschreiben der Gemeinde vom 14. Januar 1998 in Kenntnis gesetzt wurden. Der Einwand der sachlichen Unzuständigkeit bzw. der unkorrekten Besetzung der Kommission geht damit fehl. Jede andere Sichtweise wäre zudem überspitzt formalistisch.