fassung von 1994 aber nicht mehr ausreicht, um die Rekurrenten auch nach diesem Datum noch immer anteilsmässig (nach Promillen) mit jährlichen Unterhaltsbeiträgen für das seither im Wesentlichen unverändert gebliebene Strassenwerk zu belasten. Die kritisierte Kostenzusammenstellung muss darum nochmals überarbeitet und entsprechend nach unten korrigiert werden (Wegfall der Investitions- und Strassenunterhaltskosten für 1994 bis 1999), was im Resultat zu einer teilweisen Gutheissung des Rekurses in diesem Streitpunkt führt. 4. Zur Gliederung und Zuständigkeit der Perimeterkommission gilt es unter Hinweis auf Art.