1, 2 und 4) tatsächlich noch zugestimmt wurde. Falsch ist aber, dass jene Zusicherung auch für die Zeitspanne ab 1994 bis 1999 volle Geltung entfalten konnte. Um auch nach Ablauf der 10-jährigen Frist (1984–1994) laut Art. 10 Abs. 1 PG 147 12/42 Perimeter PVG 2002