Eine Kapitalisierung des entstandenen Zusatzaufwandes (Sommer- und Winterdienst) von ca. Fr. 50 000.– pro Jahr (laut Schätzung des Bezirkstiefbauamts) der bis zur Nacherfassung neu entstandenen Sachwerte im Jahre 1994 lässt sich damit noch rechtfertigen. Die gegenteilige Auffassung, wonach nur noch die ursprünglichen Bau- und Gestehungskosten der Strasse einschliesslich der binnen der letzten 10 Jahre geschaffenen Mehrwerte Gegenstand des Kostenverteilers sein könnten, geht damit bereits im Ansatz fehl.