8) eingehend erklärte, konnte der Wert der begünstigten Grundstücke – um das Verfahren abschliessen zu können – nur anhand der tatsächlich erschlossenen Baulandfläche aussagekräftig erfasst werden. Um Ungerechtigkeiten zwischen überbauten und unüberbauten Grundstücken zu vermeiden, war es aber unerlässlich, auf den durchschnittlichen Ertragswert der bereits erstellten (und voll genutzten) oder eben noch realisierbaren Gebäude samt Umschwung abzustellen, und dann diese wirtschaftlich zuverlässigen Eckwerte auf alle QP-Flächen im Baugebiet umzurechnen.