Vielmehr sollten ihre Mitglieder bis zur Verteilung aller Kosten aus dem Perimeterprojekt F. in jener Funktion verbleiben. Die Behauptung der Rekurrenten, wonach die Amtszeit der zwei im September 1993 bestellten Mitglieder spätestens im Herbst 1997 abgelaufen sei und die Kommission daher zum Zeitpunkt des Perimeterentscheides im Februar 2001 schon längst nicht mehr korrekt besetzt gewesen sei, erweist sich damit aber als ebenso unzutreffend, wie deren weitere Behauptung, dass die Er- 148 12/42 Perimeter PVG 2002