12 PG, sondern einzig die nach Art. 10 Abs. 1 PG massgebend. Die Verwirkungsfolge tritt demnach aber erst nach Ablauf von 10 Jahren seit Rechtskraft des für die Nacherfassung neu erlassenen Einleitungsbeschlusses ein. Dies ist hier der Beschluss vom 5. Januar 1994, womit die 10-jährige Frist seit Erlass des angefochtenen Kostenverteilentscheids vom 15. Februar 2001 eingehalten wurde. Eine restriktive Auslegung der in Art.