eine mitgliedschaftliche Struktur auf. Sie setzen sich aus den Personen zusammen, die ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt auf dem Gebiet der Gemeinde haben. Die Gemeinden sind in der Regel also Gebietskörperschaften, d.h. sie üben wie Bund und Kantone innerhalb eines bestimmten Territoriums hoheitliche Gewalt aus. Bei der Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben kommt den Gemeinden eine weitreichende Selbständigkeit und Unabhängigkeit zu. Der Umfang der Gemeindeautonomie bestimmt sich nach Massgabe des kantonalen Rechts.