Alle Empfänger sollen in der Lage sein, anhand des Beschlusses, allenfalls ergänzt durch das Protokoll über die Offertöffnung, sich ein genaues Bild über die Gründe zu verschaffen, die zur Vergabe geführt haben. Alle dem Devis entsprechenden Offerten, einerseits, und alle Varianten, andererseits, sind getrennt voneinander aufzuführen, und es ist erkennbar zu machen, weshalb das berücksichtigte Angebot den Zuschlag erhielt und gegebenenfalls warum eine Variante berücksichtigt wurde. Da dieTeilnahme an der Offertöffnung für die Anbieter freiwillig ist (Art. 13 Abs. 2 SubV), können sie nicht damit vertröstet werden, sie hätten anwesend sein können und wären dann im Bilde gewesen.