c) Seit jeher haben nun aber Gemeinwesen und andere öf- fentlich-rechtliche Körperschaften nicht alle öffentlichen Aufgaben innerhalb ihrer Zentralverwaltung erfüllt, sondern auch zum Teil auf Institutionen ausserhalb übertragen. Gerade in der heutigen Zeit hat die Auslagerung öffentlicher Aufgaben eine erhöhte Bedeutung erhalten und die teilweise oder gar vollständige Privatisierung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben liegt im Trend der Zeit (vgl. den Aufsatz von Jaag Tobias, Besonderheiten des Personalrechts im halbstaatlichen Bereich, S. 588 ff., publ. in: Helbling/Poledna, Personalrecht des öffentlichen Dienstes, Bern 1999).