Personalrecht 3 Diritto del personale 3 Dienstverhältnis. Kündigung. Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes. — Ob das Verwaltungsgericht für die Beurteilung von ar- beits- und vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus ei- ner Kündigung zuständig ist, hängt von der Rechtsna- tur der Beziehungen zwischen den Vertragspartnern ab (E.2). — Infolge Fehlens eines öffentlichrechtlichen Dienstverhältnisses unterstehen im konkreten Fall die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Streitigkeiten der Zivilgerichtsbarkeit (E.3).