Insbesondere darf die Abstufung in der Benotung für teurere Offerten nicht so gewählt werden, dass sich die Preisunterschiede nicht oder nur wenig auswirken. Mit einer solchen Abstufung könnte das Preiskriterium praktisch selbst dann umgangen werden, wenn ihm bei der Gesamtgewichtung der Kri- 135 11/38 Submission PVG 2002