Nach der Ansicht der Vorinstanz verdient damit ein Produkt, das um einen Viertel teuerer ist als das günstigste, immer noch die Note gut bis sehr gut. Erst bei einem doppelt so teuren Angebot werden beim Kriterium Preis gar keine Punkte mehr verteilt. Eine derartige Notenskala ist offensichtlich unhaltbar und willkürlich. Die Bewertungsmethode darf nicht zu Ergebnissen führen, welche die Gewichtung der Zuschlagskriterien verwischt oder gar in ihr Gegenteil verkehrt. Insbesondere darf die Abstufung in der Benotung für teurere Offerten nicht so gewählt werden, dass sich die Preisunterschiede nicht oder nur wenig auswirken.