Die Zuschlagskriterien müssen geeignet sein, den Zuschlag an das wirtschaftlich günstigste Angebot zu gewährleisten. Die Auswahl hat sich stets am konkret zu vergebenden Auftrag zu orientieren. Die ausgewählten Kriterien müssen daher geeignet, fallbezogen und sachlich begründet (sachgerecht) sein; sie haben sich an den oben erwähnten Grundsätzen des Beschaffungsrechtes zu orientieren.