Das Verwaltungsgericht verfolgt sodann die Praxis, dass die Zuschlagskriterien in der Ausschreibung bzw. in den Vergabeunterlagen zu gewichten sind. Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie zu verfahren ist, wenn in der Ausschreibung oder den Vergabeunterlagen die Zuschlagskriterien bloss aufgezählt werden, ohne ihnen einen Rang oder eine Gewichtung zuzuordnen. In solchen Fällen 132 11/36 Submission PVG 2002